Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) und Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz StaRUG
Auf Grundlage der bereits am 20. Juni 2019 vom Europäischen Parlament und Rat erlassenen Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen (2019/1023) wurde auch in Deutschland über einen erforderlichen Rechtsrahmen für eine außergerichtliche Sanierung diskutiert. Bedingt durch die Coronakrise wurden schnelle Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts erforderlich, auf die das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) mit einem neuen Gesetz reagiert hat, das zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Am 19. September 2020 hat das BMJV einen Referentenentwurf zum Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) vorgelegt und bereits vier Wochen später als vorläufigen Regierungsentwurf auf den Weg gebracht. Am 17. Dezember 2020 wurde das Gesetz dann vom Bundestag und am 18. Dezember 2020 vom Bundesrat in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bundesrechtsausschusses verabschiedet. Das "Herzstück" des Regierungsentwurfs zum SanInsFoG stellt das im Artikel 1 vorgestellte neue Gesetz über Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz StaRUG) dar, das es Unternehmen ermöglichen soll, sich bereits im Stadium einer drohenden Zahlungsunfähigkeit unter eigenständiger Verhandlung eines Restrukturierungsplans zu sanieren und somit eine Insolvenz abzuwenden.
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